Einige Studierende sitzen in der Bibliothek an einem Arbeitsplatz vor Bücherregalen

Organisation

Eine Gruppe Studierender arbeitet miteinander in einem Seminar und unterhält sich mit einem Dozenten

Unser HochschullebenOrganisation der EVHN

Die Organe der Evangelischen Hochschule Nürnberg (EVHN) sorgt dafür, dass Lehre, Forschung und Verwaltung reibungslos ineinandergreifen. Klare Strukturen, transparente Entscheidungswege und eine Kultur des Dialogs bilden das Fundament unserer Arbeit. Auf dieser Seite finden sich die zentralen Organe, Gremien und Beauftragten, die die Hochschule strategisch leiten, weiterentwickeln und im Alltag für Studierende wie Mitarbeitende da sind.

Hochschulleitung der EVHN Das Präsidium

Das Präsidium bildet die Leitungsspitze der Evangelischen Hochschule Nürnberg. Es trägt die Gesamtverantwortung für strategische Ausrichtung, akademische Qualität, nachhaltige Entwicklung und die Vertretung der Hochschule nach innen und außen. Gemeinsam initiiert es neue Projekte und setzt Impulse für die Weiterentwicklung in Lehre, Forschung und Service.

Prof. Dr. Thomas Popp, Präsident

leitet die Hochschule, verantwortet die Gesamtstrategie und repräsentiert die EVHN in Wissenschaft, Kirche und Gesellschaft.

Prof. Dr. Brigitte Bürkle, Vizepräsidentin für Lehre 

zuständig für die Weiterentwicklung von Studiengängen, Lehrqualität und innovative didaktische Konzepte.

Prof. Dr. Helene Ignatzi, Vizepräsidentin für Internationales, Diversity und Familienorientierung

fördert die Internationalisierung, Vielfalt und familienfreundliche Rahmenbedingungen.

Christian Sandig, M.A., Kanzler 

leitet die Verwaltung, verantwortet Finanzen, Personal und Infrastruktur.

Organe und studentische Mitbestimmung

Der Senat ist neben Präsidium, Kuratorium, und Versammlung eines der vier Organe der EVHN. Hier kommen Vertreterinnen und Vertreter aller Statusgruppen der Hochschule zusammen, um über Studien- und Prüfungsordnungen, Qualitätsentwicklung sowie strategische Schwerpunkte im akademischen Bereich zu beraten und zu entscheiden.

Aufgabe des Senats ist insbesondere die Verabschiedung der für die geordnete Arbeit erforderlichen Satzungen. Außerdem beschließt er den Entwurf des Haushalts- und Stellenplans und gibt Stellungnahme zu Berufungsverfahren und Entwicklungsprojekten des Präsidiums an. Die Amtszeit beträgt vier Jahre (studentische Vertreter: ein Jahr).

Das Kuratorium begleitet die Hochschule aus einer übergeordneten Perspektive. Seine Mitglieder kommen aus Wissenschaft, Kirche, Gesellschaft und Politik. 

Neben den formalen Aufgaben des Kuratoriums, wie zum Beispiel (Vize-)Präsidentenwahl, Beschließung des Haushalts- und Stellenplans oder Entscheidung über die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, unterstützen die Mitglieder die Interessen der Hochschule in der Öffentlichkeit und beraten die Hochschule. Die Amtszeit des Kuratoriums beträgt vier Jahre.

An der EVHN vertreten der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) und das Studierendenparlament (StuPa) die Interessen der Studierenden.

  • Das StuPa ist das höchste beschlussfassende Organ der studentischen Selbstverwaltung und entscheidet unter anderem über Projekte, Veranstaltungen und die Verwendung studentischer Gelder.
  • Der AStA setzt diese Beschlüsse um, organisiert Events, unterstützt bei hochschulpolitischen Fragen und ist Anlaufstelle für Anliegen aus der Studierendenschaft.

Beide Gremien tragen dazu bei, dass die Stimme der Studierenden gehört wird und das Campusleben lebendig bleibt.

Mehr zur Studierendenvertretung

Hochschulwahlen – Mitbestimmen und mitgestalten

Die Hochschulwahlen an der EVHN finden einmal im Jahr statt und geben allen Hochschulangehörigen die Möglichkeit, ihre Vertreterinnen und Vertreter in Gremien wie den Senat, das Studierendenparlament (StuPa) und weitere Ausschüsse zu wählen. Für Studierende ist dies die Chance, aktiv an Entscheidungen mitzuwirken, die den Studienalltag und die Weiterentwicklung der EVHN betreffen. Auch Mitarbeitende wählen ihre Vertretungen, um die Interessen der Beschäftigten in den Gremien einzubringen. Die Wahltermine und Kandidaturen werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Beauftragte für Gleichstellung, Inklusion und Antisemitismus

Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin bei Vereinbarkeitsfragen von Care-Aufgaben und Studium, sexueller Belästigung, sexualisierter Gewalt und Diskriminierungserfahrungen. 

Sie ist Gleichstellungsbeauftragte und Antidiskriminierungsbeauftragte der EVHN und setzt sich für Chancengleichheit und ein respektvolles Miteinander ein – unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, kultureller Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung. Ziel ist eine Hochschulkultur, in der Vielfalt als Stärke verstanden wird und alle ihre Potenziale entfalten können.

 

 

Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderung und chronischer Krankheit

Die Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderung und chronischer Krankheit hat mit dafür Sorge zu tragen, „dass Studierende mit Behinderung in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können.“

Die EVHN will daher die Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) „Eine Hochschule für Alle“ ihren Möglichkeiten entsprechend sukzessive umsetzen. Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit können sich in allen Studium-Fragen und Angelegenheiten an die Behindertenbeauftragte wenden. Sie und ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen sind eingeladen, sich aktiv an der Umsetzung der Empfehlungen zu  „Eine Hochschule für Alle“ zu beteiligen.

Beauftragter gegen Antisemitismus

Der Beauftragte gegen Antisemitismus dient als Ansprechperson für jüdische Studierende, Forschende und Lehrende sowie Mitarbeitende. Außerdem wird im Falle von jeglichen Verdachtsfällen mit antisemitischem Bezug jede Person im EVHN-Umfeld gebeten, sich vertrauensvoll an die Kontaktadresse zu wenden.

Aufgrund der gesellschaftlichen Verantwortung, ist der Beauftragte gegen Antisemitismus für die praktische Umsetzung und Kommunikation der Null-Toleranz gegenüber Antisemitismus zuständig. Er kann bei antisemitischen Vorfällen und als Anlaufstelle für jüdische Studierende, Forschende und Lehrende sowie alle weiteren Beschäftigten kontaktiert werden.